Richtlinie zur Verwendung von Taschenrechnern in Modulprüfungen der Wirtschaftswissenschaften (Stand: 11.01.2023)

Der Prüfungsausschuss Wirtschaftswissenschaften hat für den Einsatz von Taschenrechnern in Prüfungen für die Module der WSF eine Taschenrechnerrichtlinie beschlossen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf Folgendes hin: Für den Fall, dass in der Prüfung ein Taschenrechner genutz wird, der den in der Richtlinie angegebenen Kriterien nicht entspricht, so gilt dies als Täuschungsversuch und hat den sofortigen Ausschluss von der Klausur zur Folge!

Im Zweifelsfall sollten Studierende ihren Taschenrechner VOR der Prüfungsphase von einem wissenschaftlichen Mitarbeiter des Lehrstuhls kontrollieren lassen.


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