Praktika während des Studium B.A. und M.A. Wirtschaftspädagogik

Im Rahmen des fachwissenschaftlichen, didaktischen und bildungswissenschaftlichen Studium erwerben die Studierenden der Wirtschaftspädagogik die notwendigen fachlichen und konzeptionellen Grundlagen für ihre berufliche Tätigkeit. Zum Verständnis des Berufsfeldes der beruflichen Bildung sowie zur Vorbereitung auf den späteren Berufseinsatz ist auch die Kenntnis der praktischen Grundlagen der Wirtschaftspädagogik unerlässlich. Ein wichtiges Element während der gesamten praktischen Tätigkeit ist das unmittelbare Erleben der Realität der Arbeitswelt und der Tätigkeitsfelder in der beruflichen Bildung. Die Praktika im Bachelor und Master sollen der Orientierung im Berufsfeld dienen und zur Reflexion der eigenen Rolle im Berufsfeld anregen.

Die Praktika sind gemäß der geltenden Praktikumsordnung umzusetzen.

Erweitertes Führungszeugnis und Masernschutz

ab dem 01.04.2021 besteht für Studierende, die ihr Orientierungspraktikum oder ihre SPÜ an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern absolvieren möchten

  • die Maserschutzimpfpflicht („Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ vom 01.03.2020)
  • die Verpflichtung zum Nachweis eines Erweiterten Führungszeugnisses (Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) § 30a Absatz 1 Nr. 2b).

Beide Nachweise müssen vorliegen, um das OP/die SPÜ antreten zu können.

Das Erweiterte Führungszeugnis wird einmalig, vor Beginn des ersten Praktikums, der ersten SPÜ beantragt und behält während des gesamten Studiums seine Gültigkeit. Der Ausbildungsschule wird zu Beginn des Orientierungspraktikums/der SPÜ eine Kopie unter gleichzeitiger Vorlage des Originals ausgehändigt.

Die Gebühr für das erweiterte Führungszeugnis beträgt zurzeit 13,00 Euro und ist von den Studierenden zu tragen. Eine Ermäßigung oder Gebührenbefreiung ist nur bei bestehender Mittellosigkeit vorgesehen. Die Mittellosigkeit (z. B. BAföG-Berechtigung) ist der Behörde gegenüber in einer Einzelfallprüfung mit einem entsprechenden Antrag nachzuweisen.

Um ein Erweitertes Führungszeugnis bei der Behörde beantragen zu können, stellt Ihnen der Lehrstuhl für Wirtschafts- und Gründungspädagogik das Formular „Antrag zur Ausstellung eines Erweiterten Führungszeugnis nach § 30a BZRG)“ auf Nachfrage zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierfür und für weiter Informationen bitte an christian.leistikowuni-rostockde

Reisekostenzuschuss für Praktika

Für die Durchführung von Orientierungspraktika oder SPÜ in Stadt-Umland-Räumen, Ländlichen Räumen und Ländlichen Gestaltungsräumen kann ein Reisekostenzuschuss über das Praktikumsbüro im ZLB beantragt werden. Hierzu müssen Sie Im Vornherein sowohl den „Antrag auf Gewährung eines Reisekostenzuschusses“, als auch die „Bestätigung über ein vereinbartes Praktikum“ und im Nachhinein die „Bestätigung über die regelmäßige Teilnahme an einem Praktikum“ beim Zentrum für Lehrerbildung einreichen.

Für die notwendigen Dokumente und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an christian.leistikowuni-rostockde